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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Pokrent

Hebesätze Pokrent

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074064 · 693 Einwohner

Gewerbesteuer
348 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
396 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
307 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pokrent setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 348 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wo Pokrent im Vergleich steht

Der Wert von 348 % ordnet Pokrent im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 22 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 133 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 364-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pokrent im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pokrent, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pokrent 348 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 −11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −32 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pokrent auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Pokrent mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pokrent Grundsteuer B
Dragun 348 % 0 Prozentpunkte 340 %
Alt Meteln 350 % +2 Prozentpunkte 345 %
Bibow 350 % +2 Prozentpunkte 370 %
Gägelow 350 % +2 Prozentpunkte 354 %
Grambow 350 % +2 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Pokrent konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 348 % macht daraus 11.631,90 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.069,60 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Pokrent beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pokrent, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pokrent noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pokrent

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pokrent?

In Pokrent gilt ein Hebesatz von 348 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.631,90 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pokrent?

Pokrent setzt die Grundsteuer B auf 396 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pokrent hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Pokrent liegt 11 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pokrent durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pokrent
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.