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Sachsen Vogtlandkreis Pöhl

Hebesätze Pöhl

Vogtlandkreis · AGS 14523330 · 2.487 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
270 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Pöhl ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Pöhl bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pöhl im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 288-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Pöhl im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pöhl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pöhl 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Pöhl 400 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pöhl auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pöhl Grundsteuer B
Adorf/Vogtl. 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Bösenbrunn 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Grünbach 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Limbach 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Markneukirchen 400 % 0 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Pöhl an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Pöhl nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Pöhl selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pöhl noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pöhl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pöhl?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pöhl?

Pöhl setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pöhl hoch?

Gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 % liegt der Satz von Pöhl genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Pöhl selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Pöhl
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.