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Hebesätze Pöhl
Für Pöhl ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wie Pöhl bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pöhl im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 288-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Pöhl im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pöhl | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Pöhl | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pöhl auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pöhl | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adorf/Vogtl. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Bösenbrunn | 400 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Grünbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Limbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Markneukirchen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
Gewerbesteuer in Pöhl an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Pöhl nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Pöhl selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pöhl noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pöhl
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pöhl?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pöhl?
Pöhl setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pöhl hoch?
Gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 % liegt der Satz von Pöhl genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Pöhl selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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