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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Picher

Hebesätze Picher

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076111 · 624 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Picher gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Was der Wert für Picher bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Picher im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 242 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 411-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Picher ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Picher, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Picher 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Picher auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Picher

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Picher Grundsteuer B
Hagenow 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Kuhlen-Wendorf 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Malk Göhren 360 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ruhner Berge 360 % 0 Prozentpunkte 396 %
Strohkirchen 360 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Picher in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Picher nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Picher noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Picher

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Picher?

In Picher gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Picher?

Picher setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Picher hoch?

Picher liegt 18 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Picher legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Picher
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.