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Hebesätze Parchtitz
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Parchtitz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Was der Wert für Parchtitz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Parchtitz im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 333-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Parchtitz im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Parchtitz | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Parchtitz auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Parchtitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breege | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dierhagen, Ostseebad | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Dranske | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Fuhlendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Garz/Rügen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Parchtitz an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Parchtitz nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Parchtitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Parchtitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Parchtitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Parchtitz?
In Parchtitz gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Parchtitz?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Parchtitz hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 375 %. Parchtitz liegt 25 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Parchtitz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.