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Hebesätze Panschwitz-Kuckau
Panschwitz-Kuckau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wie Panschwitz-Kuckau bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Panschwitz-Kuckau im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 321-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Panschwitz-Kuckau nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Panschwitz-Kuckau | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Panschwitz-Kuckau | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Panschwitz-Kuckau auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Panschwitz-Kuckau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Burkau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Crostwitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Demitz-Thumitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Doberschau-Gaußig | 400 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Elstra | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Panschwitz-Kuckau
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Panschwitz-Kuckau nachzulesen ist
Panschwitz-Kuckau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Panschwitz-Kuckau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Panschwitz-Kuckau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Panschwitz-Kuckau?
In Panschwitz-Kuckau gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Panschwitz-Kuckau?
Panschwitz-Kuckau setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Panschwitz-Kuckau hoch?
Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %. Panschwitz-Kuckau liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Panschwitz-Kuckau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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