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Hebesätze Ostramondra
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ostramondra aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Ostramondra hoch?
483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Ostramondra im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 380-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Ostramondra im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ostramondra | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sömmerda | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostramondra auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Ostramondra liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ostramondra | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Andisleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Büchel | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Eckstedt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Elxleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Gebesee | 395 % | 0 Prozentpunkte | 404 % |
Gewerbesteuer in Ostramondra an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Ostramondra selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ostramondra noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostramondra
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostramondra?
In Ostramondra gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostramondra?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Ostramondra hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Ostramondra liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ostramondra per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.