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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Oldenhütten

Hebesätze Oldenhütten

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058120 · 152 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oldenhütten beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Oldenhütten hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Oldenhütten im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.019-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oldenhütten nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oldenhütten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oldenhütten 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oldenhütten auf Platz 59, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Oldenhütten mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oldenhütten Grundsteuer B
Barkelsby 330 % 0 Prozentpunkte 270 %
Borgstedt 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bornholt 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Breiholz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Christiansholm 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Oldenhütten

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Oldenhütten beschliesst

Oldenhütten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oldenhütten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oldenhütten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oldenhütten?

In Oldenhütten gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oldenhütten?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Oldenhütten hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Oldenhütten 6 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oldenhütten per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oldenhütten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.