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Hebesätze Oettersdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oettersdorf beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Oettersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Oettersdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 269-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Oettersdorf nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oettersdorf | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Orla-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oettersdorf auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Oettersdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oettersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bodelwitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Dittersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Döbritz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Geroda | 395 % | 0 Prozentpunkte | 422 % |
| Gertewitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Ein Rechenbeispiel für Oettersdorf
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Oettersdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Oettersdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oettersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oettersdorf?
In Oettersdorf gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oettersdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Oettersdorf hoch?
Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %. Oettersdorf liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oettersdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.