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Sachsen Vogtlandkreis Oelsnitz/Vogtl.

Hebesätze Oelsnitz/Vogtl.

Vogtlandkreis · AGS 14523300 · 9.964 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oelsnitz/Vogtl., Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oelsnitz/Vogtl. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Was der Wert für Oelsnitz/Vogtl. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Oelsnitz/Vogtl. im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 69-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Oelsnitz/Vogtl. im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oelsnitz/Vogtl., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oelsnitz/Vogtl. 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Oelsnitz/Vogtl. 400 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oelsnitz/Vogtl. auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Oelsnitz/Vogtl. liegt

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oelsnitz/Vogtl. Grundsteuer B
Adorf/Vogtl. 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Bösenbrunn 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Grünbach 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Limbach 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Markneukirchen 400 % 0 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl. an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Oelsnitz/Vogtl. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Oelsnitz/Vogtl. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oelsnitz/Vogtl.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl.?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oelsnitz/Vogtl.?

Oelsnitz/Vogtl. setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl. hoch?

Gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 % liegt der Satz von Oelsnitz/Vogtl. genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oelsnitz/Vogtl. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oelsnitz/Vogtl.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.