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Hebesätze Oelsnitz/Vogtl.
Für Oelsnitz/Vogtl. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Was der Wert für Oelsnitz/Vogtl. bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Oelsnitz/Vogtl. im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 69-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Oelsnitz/Vogtl. im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oelsnitz/Vogtl. | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Oelsnitz/Vogtl. | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oelsnitz/Vogtl. auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Oelsnitz/Vogtl. liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oelsnitz/Vogtl. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adorf/Vogtl. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Bösenbrunn | 400 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Grünbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Limbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Markneukirchen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl. an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Oelsnitz/Vogtl. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Oelsnitz/Vogtl. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oelsnitz/Vogtl.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl.?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oelsnitz/Vogtl.?
Oelsnitz/Vogtl. setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Vogtl. hoch?
Gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 % liegt der Satz von Oelsnitz/Vogtl. genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Oelsnitz/Vogtl. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.