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Sachsen Landkreis Meißen Nünchritz

Hebesätze Nünchritz

Landkreis Meißen · AGS 14627190 · 5.466 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nünchritz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Was der Wert für Nünchritz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Nünchritz im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 146-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Nünchritz im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nünchritz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nünchritz 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Nünchritz 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nünchritz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Nünchritz liegt

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nünchritz Grundsteuer B
Diera-Zehren 390 % 0 Prozentpunkte 300 %
Glaubitz 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Moritzburg 390 % 0 Prozentpunkte 215 %
Niederau 390 % 0 Prozentpunkte 274 %
Röderaue 390 % 0 Prozentpunkte 435 %

Gewerbesteuer in Nünchritz an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Nünchritz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nünchritz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nünchritz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nünchritz?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nünchritz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Nünchritz hoch?

Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %. Nünchritz liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Nünchritz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nünchritz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.