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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Nostorf

Hebesätze Nostorf

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076106 · 1.200 Einwohner

Gewerbesteuer
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nostorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 128 Prozentpunkte.

Wie Nostorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Nostorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 250 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 1 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 198-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Nostorf im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nostorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nostorf 250 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −128 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −130 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nostorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nostorf Grundsteuer B
Bandenitz 300 % +50 Prozentpunkte 340 %
Teldau 310 % +60 Prozentpunkte 350 %
Brahlstorf 317 % +67 Prozentpunkte 341 %
Besitz 320 % +70 Prozentpunkte 350 %
Brunow 320 % +70 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Nostorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 250 % ergibt das 8.356,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.345,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Nostorf nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Nostorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nostorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nostorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nostorf?

In Nostorf gilt ein Hebesatz von 250 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 8.356,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nostorf?

Nostorf setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nostorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt Nostorf 128 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nostorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nostorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.