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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Neuwittenbek

Hebesätze Neuwittenbek

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058112 · 1.110 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuwittenbek beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.

Wie Neuwittenbek bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuwittenbek im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 358-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neuwittenbek ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuwittenbek, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuwittenbek 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −26 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuwittenbek auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Neuwittenbek liegt

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuwittenbek Grundsteuer B
Arpsdorf 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brammer 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Brinjahe 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Brodersby 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Damp 310 % 0 Prozentpunkte 260 %

Was der Hebesatz in Neuwittenbek in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neuwittenbek nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neuwittenbek noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuwittenbek

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuwittenbek?

In Neuwittenbek gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuwittenbek?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neuwittenbek hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Neuwittenbek 26 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neuwittenbek selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neuwittenbek
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.