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Hebesätze Neustrelitz, Residenzstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neustrelitz, Residenzstadt beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Neustrelitz, Residenzstadt bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neustrelitz, Residenzstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 9-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Neustrelitz, Residenzstadt nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neustrelitz, Residenzstadt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustrelitz, Residenzstadt auf Platz 125, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Neustrelitz, Residenzstadt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neustrelitz, Residenzstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beggerow | 400 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Blankenhof | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Breesen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Brunn | 400 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Dargun | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Ein Rechenbeispiel für Neustrelitz, Residenzstadt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Neustrelitz, Residenzstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Neustrelitz, Residenzstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustrelitz, Residenzstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustrelitz, Residenzstadt?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustrelitz, Residenzstadt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neustrelitz, Residenzstadt hoch?
Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %. Neustrelitz, Residenzstadt liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Neustrelitz, Residenzstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.