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Sachsen Vogtlandkreis Neustadt/Vogtl.

Hebesätze Neustadt/Vogtl.

Vogtlandkreis · AGS 14523290 · 958 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
395 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neustadt/Vogtl. setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Was der Wert für Neustadt/Vogtl. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neustadt/Vogtl. im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 404-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Neustadt/Vogtl. im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt/Vogtl., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt/Vogtl. 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Neustadt/Vogtl. 400 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt/Vogtl. auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Neustadt/Vogtl. mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt/Vogtl. Grundsteuer B
Adorf/Vogtl. 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Bösenbrunn 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Grünbach 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Limbach 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Markneukirchen 400 % 0 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Neustadt/Vogtl. an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Neustadt/Vogtl. beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Neustadt/Vogtl. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neustadt/Vogtl. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt/Vogtl.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt/Vogtl.?

Neustadt/Vogtl. setzt 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt/Vogtl.?

Neustadt/Vogtl. setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt/Vogtl. hoch?

Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Neustadt/Vogtl. liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neustadt/Vogtl.. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neustadt/Vogtl.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.