Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Orla-Kreis Neustadt an der Orla

Hebesätze Neustadt an der Orla

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075073 · 9.039 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt an der Orla, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neustadt an der Orla gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Neustadt an der Orla bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neustadt an der Orla im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 40-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Neustadt an der Orla im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt an der Orla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt an der Orla 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt an der Orla auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt an der Orla Grundsteuer B
Bodelwitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dittersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Döbritz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Geroda 395 % 0 Prozentpunkte 422 %
Gertewitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Gewerbesteuer in Neustadt an der Orla an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neustadt an der Orla selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neustadt an der Orla noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt an der Orla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt an der Orla?

In Neustadt an der Orla gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt an der Orla?

395 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt an der Orla hoch?

Gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt der Satz von Neustadt an der Orla genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neustadt an der Orla durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neustadt an der Orla
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.