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Hebesätze Neukirchen/Erzgeb.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neukirchen/Erzgeb. beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wo Neukirchen/Erzgeb. im Vergleich steht
Der Wert von 400 % ordnet Neukirchen/Erzgeb. im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 110-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Neukirchen/Erzgeb. vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neukirchen/Erzgeb. | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Neukirchen/Erzgeb. | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen/Erzgeb. auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Neukirchen/Erzgeb.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neukirchen/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amtsberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Auerbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Bockau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 371 % |
| Börnichen/Erzgeb. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Neukirchen/Erzgeb. anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Neukirchen/Erzgeb. ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen/Erzgeb.?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen/Erzgeb.?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen/Erzgeb. hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Neukirchen/Erzgeb. liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.