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Hessen Landkreis Fulda Neuhof

Hebesätze Neuhof

Landkreis Fulda · AGS 06631018 · 10.955 Einwohner

Gewerbesteuer
367 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuhof setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 367 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Fulda liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wie Neuhof bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuhof im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 367 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 61 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 152-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neuhof nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuhof 367 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fulda 380 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fulda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhof auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Fulda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuhof Grundsteuer B
Flieden 365 % −2 Prozentpunkte 410 %
Eichenzell 370 % +3 Prozentpunkte 465 %
Hünfeld, Konrad-Zuse-Stadt 370 % +3 Prozentpunkte 300 %
Großenlüder 360 % −7 Prozentpunkte 365 %
Nüsttal 360 % −7 Prozentpunkte 365 %

Ein Rechenbeispiel für Neuhof

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 367 % ergibt das 12.266,98 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 434,52 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Neuhof legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neuhof fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhof?

Neuhof setzt 367 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.266,98 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhof?

Neuhof setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuhof hoch?

Neuhof liegt 13 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Fulda von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neuhof durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuhof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.