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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Neudorf-Bornstein

Hebesätze Neudorf-Bornstein

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058110 · 1.084 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neudorf-Bornstein beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Neudorf-Bornstein hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Neudorf-Bornstein im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 368-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neudorf-Bornstein im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neudorf-Bornstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neudorf-Bornstein 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neudorf-Bornstein auf Platz 59, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neudorf-Bornstein Grundsteuer B
Barkelsby 330 % 0 Prozentpunkte 270 %
Borgstedt 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bornholt 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Breiholz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Christiansholm 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Neudorf-Bornstein konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neudorf-Bornstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neudorf-Bornstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neudorf-Bornstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neudorf-Bornstein?

In Neudorf-Bornstein gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neudorf-Bornstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neudorf-Bornstein hoch?

Neudorf-Bornstein liegt 6 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neudorf-Bornstein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neudorf-Bornstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.