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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Hebesätze Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071107 · 63.556 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

440 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 712 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt auf Platz 146, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Grundsteuer B
Kublank 430 % −10 Prozentpunkte 400 %
Beseritz 420 % −20 Prozentpunkte 420 %
Golchen 410 % −30 Prozentpunkte 408 %
Groß Miltzow 410 % −30 Prozentpunkte 450 %
Lindetal 405 % −35 Prozentpunkte 405 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.