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Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg Neuberend

Hebesätze Neuberend

Kreis Schleswig-Flensburg · AGS 01059062 · 1.177 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neuberend aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Neuberend im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Neuberend im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Neuberend im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuberend, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuberend 360 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Schleswig-Flensburg 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuberend auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuberend Grundsteuer B
Ahneby 360 % 0 Prozentpunkte 320 %
Borgwedel 360 % 0 Prozentpunkte 368 %
Busdorf 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Fahrdorf 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Lottorf 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Neuberend an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neuberend selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuberend noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuberend

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuberend?

In Neuberend gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuberend?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuberend hoch?

Neuberend liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Schleswig-Flensburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neuberend selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neuberend
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.