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Hebesätze Neckarsteinach
In Neckarsteinach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 850 %. Der Median Landkreis Bergstraße liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Neckarsteinach hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Neckarsteinach im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 347-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Neckarsteinach im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neckarsteinach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bergstraße | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neckarsteinach auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Neckarsteinach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neckarsteinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Birkenau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Bürstadt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 570 % |
| Fürth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Gorxheimertal | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Mörlenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 695 % |
Gewerbesteuer in Neckarsteinach an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Neckarsteinach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neckarsteinach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neckarsteinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neckarsteinach?
In Neckarsteinach gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neckarsteinach?
Neckarsteinach setzt die Grundsteuer B auf 850 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neckarsteinach hoch?
Gemessen am Median Landkreis Bergstraße von 380 % liegt der Satz von Neckarsteinach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neckarsteinach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.