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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Münsterdorf

Hebesätze Münsterdorf

Kreis Steinburg · AGS 01061072 · 1.875 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Münsterdorf beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Münsterdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Münsterdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 229-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Münsterdorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münsterdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münsterdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münsterdorf auf Platz 105, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Münsterdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münsterdorf Grundsteuer B
Christinenthal 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Looft 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Moordiek 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Nutteln 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Vaale 400 % 0 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Münsterdorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Münsterdorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Münsterdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Münsterdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münsterdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münsterdorf?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münsterdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Münsterdorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 % liegt der Satz von Münsterdorf 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Münsterdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Münsterdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.