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Thüringen Landkreis Greiz Münchenbernsdorf

Hebesätze Münchenbernsdorf

Landkreis Greiz · AGS 16076049 · 2.968 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Münchenbernsdorf, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Münchenbernsdorf beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Münchenbernsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Münchenbernsdorf im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 142-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Münchenbernsdorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münchenbernsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münchenbernsdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münchenbernsdorf auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Münchenbernsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münchenbernsdorf Grundsteuer B
Auma-Weidatal 395 % 0 Prozentpunkte 402 %
Bad Köstritz 395 % 0 Prozentpunkte 418 %
Braunichswalde 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Crimla 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Endschütz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Münchenbernsdorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Münchenbernsdorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Münchenbernsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Münchenbernsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münchenbernsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münchenbernsdorf?

In Münchenbernsdorf gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münchenbernsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 402 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Münchenbernsdorf hoch?

Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %. Münchenbernsdorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Münchenbernsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Münchenbernsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.