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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Mühlen Eichsen

Hebesätze Mühlen Eichsen

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074054 · 984 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
438 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
338 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mühlen Eichsen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 438 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Wie Mühlen Eichsen zum Landesdurchschnitt liegt

Mühlen Eichsen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 247-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Mühlen Eichsen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mühlen Eichsen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mühlen Eichsen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mühlen Eichsen auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mühlen Eichsen Grundsteuer B
Benz 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Blowatz 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Boiensdorf 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Hornstorf 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Lüdersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Gewerbesteuer in Mühlen Eichsen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Mühlen Eichsen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mühlen Eichsen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mühlen Eichsen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühlen Eichsen?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mühlen Eichsen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 438 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mühlen Eichsen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Mühlen Eichsen liegt 31 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mühlen Eichsen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mühlen Eichsen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.