Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Greiz Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Hebesätze Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Landkreis Greiz · AGS 16076093 · 4.644 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
412 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
313 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 412 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Mohlsdorf-Teichwolframsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mohlsdorf-Teichwolframsdorf im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 105-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mohlsdorf-Teichwolframsdorf auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Mohlsdorf-Teichwolframsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Grundsteuer B
Auma-Weidatal 395 % 0 Prozentpunkte 402 %
Bad Köstritz 395 % 0 Prozentpunkte 418 %
Braunichswalde 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Crimla 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Endschütz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Was der Hebesatz in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mohlsdorf-Teichwolframsdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf?

In Mohlsdorf-Teichwolframsdorf gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf?

412 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Greiz von 395 % liegt Mohlsdorf-Teichwolframsdorf genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mohlsdorf-Teichwolframsdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.