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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Möllenhagen

Hebesätze Möllenhagen

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071101 · 1.527 Einwohner

Gewerbesteuer
376 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
419 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Möllenhagen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 376 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 419 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Was der Wert für Möllenhagen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Möllenhagen im mittleren Fünftel; der Satz von 376 % kommt insgesamt 1 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 320 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 161-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Möllenhagen im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Möllenhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Möllenhagen 376 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Möllenhagen auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Möllenhagen Grundsteuer B
Wolde 375 % −1 Prozentpunkte 406 %
Altentreptow 380 % +4 Prozentpunkte 400 %
Datzetal 380 % +4 Prozentpunkte 408 %
Demmin 380 % +4 Prozentpunkte 375 %
Galenbeck 380 % +4 Prozentpunkte 419 %

Gewerbesteuer in Möllenhagen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 376 % sind das 12.567,80 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 133,70 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Möllenhagen nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Möllenhagen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Möllenhagen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Möllenhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Möllenhagen?

Möllenhagen setzt 376 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.567,80 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Möllenhagen?

Die Grundsteuer B liegt bei 419 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Möllenhagen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Möllenhagen 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Möllenhagen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Möllenhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.