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Sachsen Landkreis Nordsachsen Mockrehna

Hebesätze Mockrehna

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730190 · 5.119 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
295 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mockrehna gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 385 % aus.

Wie Mockrehna bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mockrehna im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 46 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 155-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mockrehna im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mockrehna, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mockrehna 385 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Mockrehna 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mockrehna auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mockrehna Grundsteuer B
Löbnitz 385 % 0 Prozentpunkte 400 %
Arzberg 380 % −5 Prozentpunkte 270 %
Beilrode 380 % −5 Prozentpunkte 400 %
Dahlen 390 % +5 Prozentpunkte 420 %
Delitzsch 390 % +5 Prozentpunkte 398 %

Was die Gewerbesteuer in Mockrehna konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mockrehna, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mockrehna noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mockrehna

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mockrehna?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mockrehna?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mockrehna hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Mockrehna liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mockrehna selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mockrehna
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.