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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Metelsdorf

Hebesätze Metelsdorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074053 · 494 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Metelsdorf beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 19 Prozentpunkte.

Wie Metelsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Metelsdorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 108 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 489-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Metelsdorf vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Metelsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Metelsdorf 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 −19 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Metelsdorf auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Metelsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Metelsdorf Grundsteuer B
Dassow 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hohen Viecheln 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Königsfeld 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Selmsdorf 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wedendorfersee 340 % 0 Prozentpunkte 370 %

Wie viel Gewerbesteuer in Metelsdorf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Metelsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Metelsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Metelsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Metelsdorf?

Metelsdorf setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Metelsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Metelsdorf hoch?

Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %. Metelsdorf liegt damit 19 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Metelsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Metelsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.