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Schleswig-Holstein Kreis Plön Martensrade

Hebesätze Martensrade

Kreis Plön · AGS 01057050 · 957 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Martensrade setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Martensrade bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Martensrade im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 419-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Martensrade ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Martensrade, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Martensrade 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Martensrade auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Martensrade Grundsteuer B
Ascheberg (Holstein) 380 % 0 Prozentpunkte 280 %
Barsbek 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bendfeld 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Boksee 380 % 0 Prozentpunkte 368 %
Brodersdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was der Hebesatz in Martensrade in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Martensrade nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Martensrade noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Martensrade

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Martensrade?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Martensrade?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Martensrade hoch?

Gemessen am Median Kreis Plön von 370 % liegt der Satz von Martensrade 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Martensrade legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Martensrade
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.