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Hebesätze Marpingen
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Marpingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis St. Wendel liegt bei 418 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.
Wie Marpingen zum Landesdurchschnitt liegt
Marpingen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 5 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 37-grösste von 52 Gemeinden des Landes.
Marpingen im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Marpingen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis St. Wendel | 418 % | Berichtsjahr 2024 | −18 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 8 Gemeinden im Landkreis St. Wendel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marpingen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Marpingen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Marpingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Nonnweiler | 410 % | +10 Prozentpunkte | 420 % |
| Nohfelden | 415 % | +15 Prozentpunkte | 360 % |
| Oberthal | 415 % | +15 Prozentpunkte | 400 % |
| Namborn | 420 % | +20 Prozentpunkte | 440 % |
| Freisen | 425 % | +25 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Marpingen an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Marpingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Marpingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marpingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marpingen?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marpingen?
Marpingen setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Marpingen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 418 %. Marpingen liegt 18 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Marpingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.