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Hebesätze Lübtheen
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübtheen beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.
Was der Wert für Lübtheen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Lübtheen im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 57-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Lübtheen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lübtheen | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ludwigslust-Parchim | 378 % | Berichtsjahr 2024 | +12 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lübtheen auf Platz 111, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Lübtheen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lübtheen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balow | 390 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Barkhagen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Blievenstorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Crivitz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Demen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 437 % |
Gewerbesteuer in Lübtheen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Lübtheen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lübtheen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübtheen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübtheen?
In Lübtheen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübtheen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Lübtheen hoch?
Lübtheen liegt 12 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Lübtheen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.