Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Plön Löptin

Hebesätze Löptin

Kreis Plön · AGS 01057047 · 280 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Löptin setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Löptin bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Löptin im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 345 % setzen bundesweit 69 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 883-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Löptin im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löptin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löptin 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löptin auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Löptin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löptin Grundsteuer B
Kühren 345 % 0 Prozentpunkte 368 %
Rastorf 347 % +2 Prozentpunkte 370 %
Bönebüttel 340 % −5 Prozentpunkte 330 %
Bösdorf 350 % +5 Prozentpunkte 390 %
Fahren 350 % +5 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Löptin konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 345 % ergibt das 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Löptin beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Löptin, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Löptin noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löptin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löptin?

Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löptin?

325 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Löptin hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Löptin liegt 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Löptin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Löptin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.