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Hessen Landkreis Bergstraße Lindenfels

Hebesätze Lindenfels

Landkreis Bergstraße · AGS 06431015 · 5.278 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lindenfels, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
870 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lindenfels ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 870 %. Der Median Landkreis Bergstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Lindenfels bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lindenfels im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 294-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lindenfels ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindenfels, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindenfels 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bergstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindenfels auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lindenfels

Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindenfels Grundsteuer B
Bensheim 390 % 0 Prozentpunkte 620 %
Grasellenbach 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Hirschhorn (Neckar) 390 % 0 Prozentpunkte 700 %
Lautertal (Odenwald) 390 % 0 Prozentpunkte 850 %
Einhausen 395 % +5 Prozentpunkte 595 %

Was der Hebesatz in Lindenfels in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lindenfels nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lindenfels noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindenfels

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindenfels?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindenfels?

870 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lindenfels hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bergstraße von 380 % liegt der Satz von Lindenfels 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lindenfels. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lindenfels
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.