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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Linden

Hebesätze Linden

Kreis Dithmarschen · AGS 01051068 · 876 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Linden beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Linden hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Linden im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 451-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Linden nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Linden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Linden 340 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linden auf Platz 51, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Linden mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Linden Grundsteuer B
Dellstedt 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Elpersbüttel 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Hemme 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Hennstedt 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Karolinenkoog 340 % 0 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Linden

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Linden beschliesst

Linden legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Linden fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linden?

In Linden gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linden?

320 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Linden hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt Linden genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Linden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Linden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.