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Hebesätze Linda b. Weida
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Linda b. Weida beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 421 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Linda b. Weida bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Linda b. Weida im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 396-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Linda b. Weida vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Linda b. Weida | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Greiz | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linda b. Weida auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Linda b. Weida
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Linda b. Weida | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Auma-Weidatal | 395 % | 0 Prozentpunkte | 402 % |
| Bad Köstritz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 418 % |
| Braunichswalde | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Crimla | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Endschütz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Linda b. Weida anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Linda b. Weida und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Linda b. Weida ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linda b. Weida
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linda b. Weida?
395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linda b. Weida?
421 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Linda b. Weida hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Linda b. Weida liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Linda b. Weida selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.