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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Linau

Hebesätze Linau

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053085 · 1.207 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Linau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Linau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Linau im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 337-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Linau im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Linau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Linau 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linau auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Linau Grundsteuer B
Albsfelde 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Buchhorst 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Duvensee 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Einhaus 310 % 0 Prozentpunkte 390 %
Grinau 310 % 0 Prozentpunkte 280 %

Was die Gewerbesteuer in Linau konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Linau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Linau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linau?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Linau hoch?

Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %. Linau liegt damit 14 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Linau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Linau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.