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Hebesätze Limbach-Oberfrohna
Für Limbach-Oberfrohna ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Ist der Hebesatz in Limbach-Oberfrohna hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Limbach-Oberfrohna im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Limbach-Oberfrohna im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Limbach-Oberfrohna | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Limbach-Oberfrohna | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Zwickau | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Limbach-Oberfrohna auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Limbach-Oberfrohna | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Crimmitschau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Crinitzberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Dennheritz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Glauchau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hartenstein | 400 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Was die Gewerbesteuer in Limbach-Oberfrohna konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Limbach-Oberfrohna, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Limbach-Oberfrohna noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Limbach-Oberfrohna
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Limbach-Oberfrohna?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Limbach-Oberfrohna?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Limbach-Oberfrohna hoch?
Limbach-Oberfrohna liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Zwickau von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Limbach-Oberfrohna per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.