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Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Lensahn

Hebesätze Lensahn

Kreis Ostholstein · AGS 01055027 · 5.037 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lensahn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Lensahn zum Landesdurchschnitt liegt

Lensahn liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 173 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 101-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Lensahn im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lensahn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lensahn 320 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lensahn auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lensahn Grundsteuer B
Damlos 325 % +5 Prozentpunkte 325 %
Beschendorf 340 % +20 Prozentpunkte 345 %
Stockelsdorf 340 % +20 Prozentpunkte 330 %
Harmsdorf 345 % +25 Prozentpunkte 345 %
Manhagen 345 % +25 Prozentpunkte 325 %

Gewerbesteuer in Lensahn an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Lensahn nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Lensahn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lensahn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lensahn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lensahn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lensahn?

Lensahn setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lensahn hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Lensahn liegt 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lensahn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lensahn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.