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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Lehesten

Hebesätze Lehesten

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073046 · 1.596 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lehesten, Stadt

Gewerbesteuer
391 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
314 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lehesten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 391 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Lehesten hoch?

12 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 391 % fest. Damit liegt Lehesten im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 192-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Lehesten im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lehesten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lehesten 391 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lehesten auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lehesten Grundsteuer B
Allendorf 395 % +4 Prozentpunkte 405 %
Deesbach 395 % +4 Prozentpunkte 389 %
Hohenwarte 395 % +4 Prozentpunkte 250 %
Katzhütte 395 % +4 Prozentpunkte 404 %
Kaulsdorf 395 % +4 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Lehesten an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 391 %, also 13.069,18 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Lehesten selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lehesten noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lehesten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lehesten?

391 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.069,18 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lehesten?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lehesten hoch?

Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 %. Lehesten liegt damit 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lehesten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lehesten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.