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Hebesätze Lauter-Bernsbach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lauter-Bernsbach beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.
Wie Lauter-Bernsbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lauter-Bernsbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 82-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lauter-Bernsbach vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lauter-Bernsbach | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Lauter-Bernsbach | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauter-Bernsbach auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Lauter-Bernsbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lauter-Bernsbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bärenstein | 395 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Königswalde | 395 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Stützengrün | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Amtsberg | 400 % | +5 Prozentpunkte | 440 % |
| Annaberg-Buchholz | 390 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lauter-Bernsbach anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Lauter-Bernsbach beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lauter-Bernsbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lauter-Bernsbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauter-Bernsbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauter-Bernsbach?
Lauter-Bernsbach setzt 395 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauter-Bernsbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lauter-Bernsbach hoch?
Im Vergleich zum Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt Lauter-Bernsbach 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Lauter-Bernsbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.