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Thüringen Saale-Orla-Kreis Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Hebesätze Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075056 · 301 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lausnitz b. Neustadt an der Orla gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Lausnitz b. Neustadt an der Orla zum Landesdurchschnitt liegt

Lausnitz b. Neustadt an der Orla liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 466-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Lausnitz b. Neustadt an der Orla im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lausnitz b. Neustadt an der Orla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lausnitz b. Neustadt an der Orla 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lausnitz b. Neustadt an der Orla auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Lausnitz b. Neustadt an der Orla mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lausnitz b. Neustadt an der Orla Grundsteuer B
Bodelwitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dittersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Döbritz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Geroda 395 % 0 Prozentpunkte 422 %
Gertewitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Gewerbesteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Lausnitz b. Neustadt an der Orla beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Lausnitz b. Neustadt an der Orla selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lausnitz b. Neustadt an der Orla noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lausnitz b. Neustadt an der Orla?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt Lausnitz b. Neustadt an der Orla genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lausnitz b. Neustadt an der Orla selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lausnitz b. Neustadt an der Orla
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.