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Hebesätze Kummerfeld
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kummerfeld beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kummerfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kummerfeld im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 186-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Kummerfeld im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kummerfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Pinneberg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kummerfeld auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Kummerfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kummerfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Borstel-Hohenraden | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Holm | 360 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Prisdorf | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Appen | 370 % | +10 Prozentpunkte | 360 % |
| Haselau | 350 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Kummerfeld an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Kummerfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kummerfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kummerfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kummerfeld?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kummerfeld?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kummerfeld hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Pinneberg von 380 % liegt Kummerfeld 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Kummerfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.