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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Kröpelin

Hebesätze Kröpelin

Landkreis Rostock · AGS 13072058 · 4.852 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kröpelin, Stadt

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kröpelin setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Kröpelin bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kröpelin im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 9 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 53-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kröpelin vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kröpelin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kröpelin 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kröpelin auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kröpelin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kröpelin Grundsteuer B
Blankenhagen 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Börgerende-Rethwisch, Ostseebad 300 % 0 Prozentpunkte 325 %
Cammin 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Carinerland 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Gelbensande 300 % 0 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kröpelin anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Kröpelin beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kröpelin und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kröpelin ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kröpelin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kröpelin?

In Kröpelin gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kröpelin?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kröpelin hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 % liegt der Satz von Kröpelin 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kröpelin durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kröpelin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.