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Sachsen Landkreis Görlitz Krauschwitz i.d. O.L.

Hebesätze Krauschwitz i.d. O.L.

Landkreis Görlitz · AGS 14626250 · 3.360 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
488 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
368 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Krauschwitz i.d. O.L. gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 488 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Ist der Hebesatz in Krauschwitz i.d. O.L. hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Krauschwitz i.d. O.L. im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 236-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Krauschwitz i.d. O.L. ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Krauschwitz i.d. O.L., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Krauschwitz i.d. O.L. 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Krauschwitz i.d. O.L. 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Krauschwitz i.d. O.L. auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Krauschwitz i.d. O.L. liegt

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Krauschwitz i.d. O.L. Grundsteuer B
Beiersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Dürrhennersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 425 %
Groß Düben 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Großschönau 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Großschweidnitz 390 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Krauschwitz i.d. O.L. in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Krauschwitz i.d. O.L. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Krauschwitz i.d. O.L.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Krauschwitz i.d. O.L.?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Krauschwitz i.d. O.L.?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 488 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Krauschwitz i.d. O.L. hoch?

Krauschwitz i.d. O.L. liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Görlitz von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Krauschwitz i.d. O.L. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Krauschwitz i.d. O.L.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.