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Thüringen Landkreis Weimarer Land Kranichfeld

Hebesätze Kranichfeld

Landkreis Weimarer Land · AGS 16071046 · 3.292 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kranichfeld, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
412 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
313 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kranichfeld beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 412 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Kranichfeld hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Kranichfeld im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 132-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Kranichfeld im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kranichfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kranichfeld 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weimarer Land 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kranichfeld auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kranichfeld Grundsteuer B
Bad Berka 395 % 0 Prozentpunkte 391 %
Ballstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Döbritschen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Eberstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Frankendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Kranichfeld an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Kranichfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kranichfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kranichfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kranichfeld?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kranichfeld?

Kranichfeld setzt die Grundsteuer B auf 412 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kranichfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Weimarer Land von 395 % liegt Kranichfeld genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kranichfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kranichfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.