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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Koberg

Hebesätze Koberg

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053069 · 796 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Koberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Koberg zum Landesdurchschnitt liegt

Koberg liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 495-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Koberg vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Koberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Koberg 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Koberg auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Koberg Grundsteuer B
Albsfelde 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Buchhorst 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Duvensee 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Einhaus 310 % 0 Prozentpunkte 390 %
Grinau 310 % 0 Prozentpunkte 280 %

Wie viel Gewerbesteuer in Koberg anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Koberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Koberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Koberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Koberg?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Koberg?

Koberg setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Koberg hoch?

Koberg liegt 14 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Koberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Koberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.