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Thüringen Landkreis Weimarer Land Kleinschwabhausen

Hebesätze Kleinschwabhausen

Landkreis Weimarer Land · AGS 16071042 · 227 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kleinschwabhausen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kleinschwabhausen zum Landesdurchschnitt liegt

Kleinschwabhausen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 519-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Kleinschwabhausen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinschwabhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinschwabhausen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weimarer Land 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinschwabhausen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Kleinschwabhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinschwabhausen Grundsteuer B
Bad Berka 395 % 0 Prozentpunkte 391 %
Ballstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Döbritschen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Eberstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Frankendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Kleinschwabhausen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Kleinschwabhausen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Kleinschwabhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kleinschwabhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinschwabhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinschwabhausen?

In Kleinschwabhausen gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinschwabhausen?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinschwabhausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Weimarer Land von 395 % liegt der Satz von Kleinschwabhausen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kleinschwabhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kleinschwabhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.