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Hebesätze Klein Barkau
Klein Barkau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Klein Barkau bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Klein Barkau im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 895-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Klein Barkau im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Klein Barkau | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Plön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klein Barkau auf Platz 34, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Klein Barkau liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Klein Barkau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barmissen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Bothkamp | 360 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
| Dannau | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Honigsee | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Pohnsdorf | 360 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Klein Barkau an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Klein Barkau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Klein Barkau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klein Barkau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klein Barkau?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klein Barkau?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 368 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Klein Barkau hoch?
Klein Barkau liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Plön von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Klein Barkau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.