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Schleswig-Holstein Kreis Plön Klein Barkau

Hebesätze Klein Barkau

Kreis Plön · AGS 01057037 · 267 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Klein Barkau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Klein Barkau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Klein Barkau im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 895-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Klein Barkau im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klein Barkau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klein Barkau 360 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klein Barkau auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Klein Barkau liegt

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klein Barkau Grundsteuer B
Barmissen 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bothkamp 360 % 0 Prozentpunkte 368 %
Dannau 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Honigsee 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Pohnsdorf 360 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Klein Barkau an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Klein Barkau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Klein Barkau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klein Barkau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klein Barkau?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klein Barkau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 368 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Klein Barkau hoch?

Klein Barkau liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Plön von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Klein Barkau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Klein Barkau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.