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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Kemnitz

Hebesätze Kemnitz

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075060 · 1.148 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kemnitz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Kemnitz im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Kemnitz im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 207-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kemnitz vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kemnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kemnitz 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kemnitz auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Kemnitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kemnitz Grundsteuer B
Bargischow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Benz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Daberkow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Garz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Grambow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kemnitz anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Kemnitz beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kemnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kemnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kemnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kemnitz?

Der Hebesatz liegt bei 381 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.734,93 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kemnitz?

Kemnitz setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kemnitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt der Satz von Kemnitz 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kemnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kemnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.