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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Kaiser-Wilhelm-Koog

Hebesätze Kaiser-Wilhelm-Koog

Kreis Dithmarschen · AGS 01051057 · 375 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kaiser-Wilhelm-Koog gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Kaiser-Wilhelm-Koog bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kaiser-Wilhelm-Koog im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 794-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Kaiser-Wilhelm-Koog im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kaiser-Wilhelm-Koog, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kaiser-Wilhelm-Koog 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaiser-Wilhelm-Koog auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kaiser-Wilhelm-Koog liegt

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kaiser-Wilhelm-Koog Grundsteuer B
Bargenstedt 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Busenwurth 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Büsum 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Diekhusen-Fahrstedt 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Epenwöhrden 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Kaiser-Wilhelm-Koog selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kaiser-Wilhelm-Koog noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaiser-Wilhelm-Koog

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog?

In Kaiser-Wilhelm-Koog gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaiser-Wilhelm-Koog?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog hoch?

Gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt der Satz von Kaiser-Wilhelm-Koog 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kaiser-Wilhelm-Koog legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kaiser-Wilhelm-Koog
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.